Liebe SchülerInnen der Oberstufe,

in der Vergangenheit ist es teilweise zu Fehlinterpretationen der Regelungen für das Entschuldigen von versäumten Unterrichtsstunden gekommen. Um Konflikte in der Zukunft zu vermeiden, hier nochmal die wichtigsten Regelungen:

  • Jede/r SchülerIn trägt das DinA5-Entschuldigungsheft immer bei sich.
  • Im Heft sind sowohl die Regelungen als auch der aktuelle Stundenplan vorne eingeklebt. (Hier nochmal als PDF-Dokumente zum Ausdrucken: Vorlage Entschuldigungsheft – Regelungen und Vorlage Entschuldigungsheft – Stundenplan)
  • Entschuldigungen werden nach der Rückkehr in der Schule in der nächstmöglichen Unterrichtsstunde dem jeweiligen Fachlehrer vorgelegt. Der Klassenlehrer muss vorher nicht abzeichnen.
  • Beurlaubungen nehmen der Klassenlehrer oder der Schulleiter im Vorfeld (nicht im Anschluss!) vor. Die Fachlehrer sollten ebenfalls bereits im Vorfeld informiert werden.
  • An Tagen, an denen Leistungsnachweise erbracht werden sollen (Klassenarbeiten, Referate etc.), müssen Sie sich telefonisch oder per Email im Sekretariat abmelden und umgehend eine ärztliche Bescheinigung vorlegen.
  • Bei Nicht-Einhaltung der Regelungen und der Fristen gilt das Fehlen als unentschuldigt.